Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Schulträger in Thüringen (LAG) fordert im Zuge der Haushaltsgespräche von den Landtagsfraktionen die Schaffung einer Planungssicherheit für freie Schulen. Hintergrund sind geplante Rückzahlungsforderungen seitens des Landes an die freien Träger in Millionenhöhe.
„Wir erwarten, dass insbesondere die Regierungskoalitionen mit dem Landeshaushalt 2024 echte Verantwortung für das Bildungswesen in Thüringen übernehmen und die faktische Unterfinanzierung der freien Schulen nicht noch durch zusätzliche Rückforderungen verschärfen. Die Anerkennung von Abschreibungs- und Overheadkosten muss gesetzlich festgeschrieben und die Vollkosten eines staatlichen Schülers transparent evaluiert werden“, so die beiden LAG-Sprecher Marco Eberl und Dr. Martin Fahnroth im Vorfeld der Haushaltsdebatte.
Im Haushalt des Bildungsministeriums findet sich eine erwartete Rückzahlung an den Landeshaushalt aus Finanzhilfen an freie Schulen in Höhe von 4,7 Millionen Euro. Dieser Betrag soll nach Einschätzung der freien Träger dadurch erreicht werden, dass aufgrund einer „geänderten Rechtsauffassung“ im Bildungsministerium die Abschreibungs- und Overheadkosten freier Schulträger nicht mehr anerkannt werden sollen, obwohl hierauf ein verfassungsmäßiger Anspruch besteht und die Anerkennung auch seit 2010 immer erfolgte. Die „geänderte Rechtsauffassung“ sei nach Aussagen des Ministeriums auf eine nicht eindeutige Gesetzesformulierung zurückzuführen. Ein aktuell vorliegender Gesetzentwurf (Drucksache 7/9081) zur Konkretisierung der fraglichen Formulierung wurde durch die Regierungsfraktionen zur letzten Plenarsitzung jedoch zweimal nicht auf die Tagesordnung gesetzt.
Darüber hinaus wird diskutiert, in welchem Umfang die gesetzliche Evaluation der staatlichen Schülerkosten erfolgen soll. Diese Evaluation wird die Grundlage der im Sommer anstehenden Novellierung der staatlichen Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft darstellen und damit unter Umständen auch auf den künftigen Landeshaushalt wirken.
„Nur ein Vollkostengutachten kann die solide Grundlage für Diskussionen über die Angemessenheit der staatlichen Finanzhilfen für die freien Schulen bilden. Alles andere führt zur weiteren Benachteiligung der freien Schulen und letztlich der 30.000 betroffenen Schülerinnen und Schüler“, so die LAG-Sprecher abschließend.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger in Thüringen ist die Interessenvertretung der freien Schulen in Thüringen. Aktuell besuchen rund 30.000 Schülerinnen und Schüler 161 freie Schulen im Freistaat. Das sind mehr als 11 Prozent aller Schülerinnen und Schüler. Die Sprecher der LAG sind Marco Eberl von der Evangelischen Schulstiftung und Dr. Martin Fahnroth vom Bistum Erfurt.