Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger in Thüringen (LAG) ist nach Gesprächen mit dem Thüringer Bildungsministerium über einmalige Inflationsausgleichszuschüsse an freie Schulträger enttäuscht.
„Von einem Thüringer Bildungsminister erwarten wir, dass er für alle Lehrkräfte in diesem Land gleichermaßen Verantwortung zeigt und einer Zwei-Klassen-Gesellschaft der Lehrkräfte an staatlichen und an freien Schulen keinen Vorschub leistet“, so LAG-Geschäftsführer Christian Werneburg. Aktuell sind rund 16 Prozent aller Thüringer Lehrkräfte an freien Schulen tätig.
Zum Jahresbeginn hatte die LAG das Gespräch mit Minister Holter gesucht, um anlässlich der jüngsten Tarifeinigung im Tarifvertrag der Länder (TVL) die Möglichkeit einer anteiligen Refinanzierung der Inflationsausgleichsprämie auch für Lehrkräfte an freien Schulen zu besprechen. Das Problem: Wie bereits bei der Coronaprämie werden derartige Sonderzahlungen im staatlichen Schulwesen nicht bei der Berechnung der staatlichen Finanzhilfe für freie Schulen berücksichtigt. Aus dem zuständigen Fachreferat des TMBJS wurde die Anfrage der LAG mit der Begründung abgelehnt, dass die Lehrkräfteversorgung an freien Schulen besser als an staatlichen Schulen sei und daher die vorhandenen Finanzmittel scheinbar mehr als ausreichend wären. Darüber hinaus bräuchte das staatliche System die Inflationsausgleichsprämie zur exklusiven Attraktivitätssteigerung und Personalgewinnung für den Staatsdienst gegenüber anderen Akteuren.
„Natürlich ist die Unterrichtsversorgung an Schulen in freier Trägerschaft besser als an vielen staatlichen Schulen. Den chronischen Unterrichtsausfall aufgrund fehlender Lehrkräfte im staatlichen System in eine Überversorgung an freien Schulen umzudeuten, zeugt von einer klaren Fehleinschätzung des Ministeriums. Für die Lehrkräfte und Mitarbeitenden an freien Schulen fordern wir daher ein klares Bekenntnis zur Gleichwertigkeit des pädagogischen Personals im Thüringer Bildungssystem durch eine mindestens anteilige Refinanzierung der tariflichen Inflationsausgleichsprämie, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die starke Konkurrenzsituation zu den Nachbarländern“, so LAG-Sprecher Dr. Martin Fahnroth.
Hintergrund: Durch die Tarifeinigung im TVL erhalten alle staatlichen Lehrkräfte und Mitarbeitenden zwischen Dezember 2023 und November 2024 eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3.000 Euro. Mitarbeitende an freien Schulen können diese Prämie dann erhalten, wenn ihre jeweiligen Schulträger diese ebenfalls bezahlen. Da freie Schulträger jedoch auf eine angemessene Refinanzierung durch den Staat angewiesen sind und hierauf ein gesetzlicher Anspruch besteht (i.d.R. 80 Prozent der Kosten eines staatlichen Schülers), können freie Schulträger eine Inflationsausgleichsprämie nur durch eine erhöhte Finanzhilfe des Landes oder steigende Schulgelder der Eltern refinanzieren.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger in Thüringen ist die Interessenvertretung der Freien Schulen in Thüringen. Aktuell besuchen knapp 30.000 Schülerinnen und Schüler die 162 freien Schulen im Freistaat. Das sind mehr als 11 Prozent aller Schülerinnen und Schüler. Die Sprecher der LAG sind Marco Eberl von der Evangelischen Schulstiftung und Dr. Martin Fahnroth vom Bistum Erfurt.