Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger in Thüringen (LAG) kritisiert die Pläne der Landesregierung wegen der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie ausschließlich an staatliche Lehrkräfte und fordert die Landtagsfraktionen zu Nachbesserungen zugunsten der Lehrkräfte an freien Schulen auf.
Bereits im Februar des laufenden Jahres hatten sich die freien Schulträger an die Landesregierung gewandt und davor gewarnt, die Lehrkräfte und Mitarbeitenden an freien Schulen als Bildungsver-antwortliche zweiter Klasse zu behandeln. Anlass dieser Kritik waren bekanntgewordene Pläne der Landesregierung, den freien Schulträgern keine staatlichen Mittel zur Auszahlung der Inflationsaus-gleichsprämie zuzuweisen, während alle angestellten oder verbeamteten Vollzeit-Mitarbeitenden an staatlichen Schulen die steuerfreien 3.000 Euro erhalten sollten.
„Die Kabinettsvorlage bestätigt leider unsere Befürchtung. Während unter anderem die verbeamte-ten Lehrkräfte an staatlichen Schulen, ebenso wie bereits alle tarifbeschäftigten Mitarbeiter, von der Landesregierung mit der steuerfreien Sonderzahlung bedacht werden, sind trotz unserer Hin-weise die Beschäftigten an freien Schulen ignoriert worden“, so LAG-Sprecher Marco Eberl im Vor-feld der anstehenden Plenardebatte.
Durch die Tarifeinigung im Bereich des TV-L erhalten alle staatlichen Lehrkräfte und Mitarbeitenden zwischen Dezember 2023 und November 2024 in Summe eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 €. Der aktuelle Gesetzentwurf überträgt unter anderem diese Regelungen auf alle Beamtinnen und Beamten des Freistaats.
„Da sich die Landesregierung offensichtlich nur für einen Teil des Thüringer Schulwesens zuständig fühlt, setzen wir unsere Hoffnung auf eine Nachbesserung der Kabinettsvorlage durch die Abgeord-neten des Thüringer Landtags. Die freien Schulträger wollen die Inflationsausgleichszahlung an ihre Mitarbeitenden vornehmen und auch den gesetzlichen Eigenanteil übernehmen – das Land Thürin-gen muss aber eben auch seinen Teil dieses Pakets beisteuern“, fasst LAG-Sprecher Dr. Martin Fahnroth die Forderungen der freien Träger zusammen.
Hintergrund: Mitarbeitende an freien Schulen können die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie dann erhalten, wenn ihre jeweiligen Schulträger diese bezahlen. Da freie Schulträger jedoch auf eine angemessene Refinanzierung durch den Staat angewiesen sind und hierauf ein gesetzlicher Anspruch besteht (i.d.R. 80% der Kosten eines staatlichen Schülers), können freie Schulträger eine Inflationsausgleichsprämie nur durch eine erhöhte Finanzhilfe des Landes oder steigende Schulgel-der der Eltern refinanzieren.