Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger in Thüringen (LAG) zeigte sich im Rahmen der Plenardebatte um eine zusätzliche Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft erleichtert.
Hintergrund war die Forderung der freien Schulträger, dass das Land zusätzliche Finanzhilfen zur Refinanzierung einer Inflationsausgleichsprämie insbesondere für die Lehrkräfte an freien Schulen bereitstellen sollte, für die die freien Träger ihrerseits die Inflationsausgleichsprämie gezahlt haben. Für Mitarbeitende an staatlichen Schulen hatte die Landesregierung eine entsprechende Regelung bereits auf den Weg gebracht.
„Wir sind insbesondere den Fraktionen von CDU und Grünen ausgesprochen dankbar für ihre Initiative, auch den Lehrkräften an Schulen in freier Trägerschaft eine Inflationsausgleichsprämie zukommen zu lassen“ zeigte sich LAG-Sprecher Marco Eberl am Rande der Plenardiskussion dankbar. „Das ist ein Zeichen der Wertschätzung für unsere Kolleginnen und Kollegen, aber auch für die Schulen in freier Trägerschaft als gleichwertigen Teil der Thüringer Schullandschaft“, so der Co-Sprecher der LAG, Dr. Martin Fahnroth.
In den zurückliegenden Monaten hatte die LAG zahlreiche Gespräche mit dem Bildungsministerium und Abgeordneten des Thüringer Landtags mit dem Ziel geführt, die Mitarbeitenden an staatlichen und freien Schulen gleich zu behandeln. Um die Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro pro Vollbeschäftigtem an die Mitarbeitenden weiter geben zu können, forderte die LAG eine anteilige Refinanzierung für Schulen in freier Trägerschaft. Mit der heute beschlossenen Gesetzesanpassung wurde diese Forderung im Wesentlichen erfüllt.
„Wenngleich wir uns ein bürokratieärmeres Auszahlungsverfahren gewünscht hätten, sind wir mit dem Ergebnis dennoch zufrieden. Als LAG rufen wir alle freien Schulträger in Thüringen nun dazu auf, die Inflationsausgleichszahlungen an die Mitarbeitenden zu leisten und die dafür verfügbare Finanzhilfe in Anspruch zu nehmen“, so die beiden LAG-Sprecherabschließend.
Hintergrund: Mitarbeitende an freien Schulen können die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie dann erhalten, wenn ihre jeweiligen Schulträger diese auszahlen. Da freie Schulträger jedoch auf eine Refinanzierung durch den Staat angewiesen sind (i.d.R. 80 Prozent der Kosten eines staatlichen Schülers), können freie Schulträger eine Inflationsausgleichsprämie nur durch die zusätzliche Finanzhilfe des Landes sicherstellen.