Der heute im Thüringer Landtag behandelte Gesetzentwurf (Drs. 7/7484) der Regierungskoalition zur Ausgestaltung der, bereits im November angekündigten, Heizkostenzuschüsse für Bildungseinrichtungen wird von den freien Schulträgern in Thüringen positiv aufgenommen.
„Die im Gesetzentwurf geplanten Heizkostenzuschüsse für die freien Schulträger im Land sind ein richtiger Schritt und ein wichtiges Zeichen. Die Beträge sollten nun schnellstmöglich in Auszahlung gebracht werden. Als Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger werden wir uns im Rahmen der Anhörung für eine pauschalierte Einmalauszahlung stark machen und damit das Grundanliegen bürokratiearmer Hilfe für die Schulträger unterstützen“, so LAG-Sprecher Marco Eberl am Rande des Plenums.
Der Gesetzentwurf sieht die Auszahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für Schulen in freier Trägerschaft in Höhe von 110 Euro pro Schüler zum 1. Juli 2023 vor. Im Rahmen des Haushaltsplans zum Corona-Sondervermögen wurden für diesen Zweck bis zu 3 Millionen Euro durch den Thüringer Landtag bereitgestellt.
„Die erheblichen Preissteigerungen im Energiebereich treffen freie und staatliche Schulen gleichermaßen. Der Gesetzentwurf bestärkt die Gleichwertigkeit“, so LAG-Sprecher Dr. Martin Fahnroth abschließend in Erfurt.