Am 22. März 2019 fand das Gespräch von Vertretern der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger in Thüringen mit Bildungsminister Helmut Holter statt. Einen breiten Raum nahm die Novellierung des Thüringer Schulgesetzes ein, insbesondere die sonderpädagogische Diagnostik, Fragen zur Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft und Personalfragen.
Erfreulich ist, dass Minister Holter in Aussicht stellen konnte, das Schulbudget von 30 Euro pro Schüler nun endlich auch den freien Schulen zur Verfügung zu stellen. Auf die Problemanzeige der außgrenzenden Wirkung des Seminarschulverbundes in Nordwest-Thüringen und die Nichtberücksichtigung von Seiteneinsteigern bei der staatlichen Nachqualifizierung sagte der Minister für das Haus eine Prüfung zu. Weiterhin gilt die Zusage des Ministers, keine aktive Abwerbung von Lehrkräften an Schulen in freier Trägerschaft zu dulden.
Angesichts der zahlreichen Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation an den staatlichen Schulen forderten die Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft ein stärkeres Engagement des Freistaates Thüringen auch für die Schulen in freier Trägerschaft. Als Äquivalent zur Vergütungssteigerung für Regelschul- und Gemeinschaftsschullehrer sowie für die Beamtung im allgemeinen braucht es einen Ausgleichsbetrag noch in der Laufzeit des geltenden Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft. Ab 2021 muss dann eine möglichst deutliche Nachjustierung der Finanzhilfe einen Aufholprozess möglich machen.
Einig waren sich die Teilnehmenden darin, dass qualitätsvolle Schule in Thüringen nur gemeinsam – mit staatlichen und freien Schulen – gelingen kann. Das in offener und kollegialer Atmosphäre geführte Gespräch steht in einer Reihe der Ministergespräche der LAG der freien Schulträger in Thüringen. Ein weiteres Gespräch soll noch vor der Landtagswahl folgen.