Die erste Beratung der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger in Thüringen im Schuljahr 2018/2019 stand ganz im Zeichen der Schulfinanzierung. Rückblickend wurde das Gespräch mit Bildungsminister Helmut Holter ausgewertet.
Eine neue Justierung der Schülerkostensätze und der jährlichen prozentualen Steigerung ist dringend geboten. Im Bereich der sonderpädagogischen Diagnostik wird sich die Landesarbeitsgemeinschaft dafür einsetzen, die hohe Qualität und die Ressourcen in der Sonderpädagogik an freien Schulen zukünftig nicht außen vor zu lassen. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freier Schulen sollen wie in der Vergangenheit weiterhin Begutachtungen im Rahmen der Erstdiagnostik vornehmen können. Qualität geht vor und insbesondere dort, wo es den Kindern zugute kommt. Im Rahmen der weiteren Diskussion um das Thüringer Schulgesetz wird sich demzufolge die LAG erneut zu Wort melden.
Auch wenn es erste Schritte zur Weiterentwicklung und Vereinfachung der Genehmigungspraxis bei Lehrkräften gibt, sieht die LAG erheblichen Gesprächsbedarf bezüglich der Vereinheitlichung und Vereinfachung der Verwaltungspraxis. Noch immer gibt es nicht zu rechtfertigende Unterschiede in der Genehmigung von Lehrkräften staatlicher und freier Schulen.
Goße Unsicherheit herrscht bei den Trägern in der Frage der Umsetzung der Generalisierung der Pflegeausbildung in Thüringen. Zuständigkeiten und Abläufe in der Umsetzung scheinen nicht hinreichend bedacht und nachvollziehbar geregelt zu sein. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe der LAG die Gespräche mit dem Land intensivieren.