Das Thüringer Kabinett hat am 5. April 2016 die Thüringer Verordnung zur Ausführung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTGAVO) beschlossen. Diese tritt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Die Änderungen haben die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger in Thüringen in ihrer Sitzung am 21. April 2016 mit Vertretern des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport besprochen.
Kritisiert wurde seitens der Landesarbeitsgemeinschaft, dass die im Gesetz angedachte Entbürokratisierung durch die Verordnung zum Teil nicht erfüllt wird. Zudem seien die Verfahren zum Verwendungsnachweis weiterhin viel zu aufwendig.
Die Thüringer Verordnung zur Ausführung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTGAVO) zum Nachlesen.