Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger in Thüringen begrüßt die gestrige Beschlussfassung des Thüringer Landtags, auch für Schulen in freier Trägerschaft zusätzliche Finanzhilfen zur Aufnahme ukrainischer Schülerinnen und Schüler bereitzustellen.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben mussten freie Schulträger bisher die Mehrkosten für Schülerinnen und Schüler, die nach dem 1. März des laufenden Jahres an den Schulen aufgenommen wurden, für das laufende Jahr vollständig selbst tragen.
Die am 5. Mai 2022 im Landtag beschlossene Anpassung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft schafft nach Ansicht der LAG hier eine für alle Beteiligten planbare Grundlage und versetzt die freien Schulträger damit in die Lage, ihr bisher auf Spenden und Eigenmittel basierendes Engagement bei der Aufnahme geflüchteter Schülerinnen und Schüler nun verlässlich fortführen zu können.