Freie Schulen Bestandteil des Koalitionsvertrags der neuen Thüringer Landesregierung

LAG | Donnerstag, 8. Januar 2015

Die neue Thüringer Landesregierung hat ihre Arbeit aufgenommen. Zu den anstehenden Aufgaben gehört die Neuregelung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTG), wofür der Thüringer Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil am 21. Mai vergangenen Jahres eine Frist bis März 2015 gesetzt hat. Im Wortlaut heißt es dazu im Koalitionsvertrag zwischen den Parteien Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags:

„Die Koalition ist sich einig darin, dass sowohl staatliche Schulen als auch Schulen in freier Trägerschaft den öffentlichen Bildungsauftrag erfüllen.
Entsprechend des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs wird eine unmittelbare Neuregelung der Finanzierung freier Schulen bis zum 1. April 2015 angestrebt. Die Neuregelung beinhaltet ein Festbetragsmodell mit jährlichen Steigerungsraten, um die Nachvollziehbarkeit der Entwicklung der Finanzhilfen zu verbessern sowie transparent und auskömmlich zu gestalten. Dafür werden im ersten Jahr mindestens zehn Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Es geht um gleiche Chancen von Schülerinnen und Schülern in freier und staatlicher Trägerschaft. Bei den staatlichen Finanzhilfen für die freien Schulen soll den Besonderheiten der unterschiedlichen Schultypen Rechnung getragen werden.
Es soll verhindert werden, dass die Elternbeiträge sich in einer Weise entwickeln, die den Zugang zu diesen Einrichtungen zu einer Frage sozialer Segregation macht. Die Finanzierung der Förderschulen in freier Trägerschaft soll so ausgestaltet werden, dass dort keine Elternbeiträge erhoben werden müssen.
Ferner besteht Einigkeit darin, Genehmigungspflichten für das pädagogische und das Leitungspersonal abzubauen und die Verwendungsnachweisführung zu vereinfachen.
Die bisher festgelegten Wartefristen entfallen, wenn es sich um Schulen bewährter Träger oder die Weiterentwicklung bestehender Schulen handelt, sofern dies nicht offensichtlich der staatlichen Schulnetzplanung zuwiderläuft. Die Flexibilität der Berufsschulen in freier Trägerschaft muss gewährleistet sein, um auf die Erfordernisse des Thüringer Arbeitsmarktes reagieren zu können. Für eventuelle Streitfälle wird eine Clearingstelle benannt.Kooperationen zwischen staatlichen und freien Schulen sind ausdrücklich gewünscht und sollen gefördert werden. Die Träger der freien Schulen werden in den Gesetzgebungsprozess partnerschaftlich einbezogen."