Im Rahmen des Parlamentarischen Abends formulierten die beiden Koordinatoren der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger in Thüringen OR Winfried Weinrich und Marco Eberl die Erwartungen der neun LAG-Mitglieder bezüglich der Unterstützung der freien Schulträger an die Thüringer Landesregierung.
1. Von welchen Grundsätzen sollten wir uns leiten lassen?
Schulen in freier Trägerschaft gehören neben den staatlichen Schulen zum öffentlichen Schulwesen im Freistaat Thüringen. Mit ihren besonderen Konzepten oder ihrer konfessio-nellen Prägung sichern die freien neben den staatlichen Schulen die bestmögliche Förderung jedes Kindes, die Wahlfreiheit der Eltern und den Pluralismus im Bildungssystem.
Heute besuchen 23.500 Schülerinnen und Schüler 162 freie Schulen. Das sind 10 Prozent aller Schüler. Für staatliche und für freie Schulen tragen - insbesondere für die gesetzlichen Rahmenbedingungen - sowohl die Landesregierung als auch der Landtag eine hohe Verantwor-tung. Die Wahrnehmung dieser Verantwortung gelingt dann, wenn eine Gleichbehandlung von freien und staatlichen Schulen erfolgt. Dabei müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Kontinuität, Transparenz und Berechenbarkeit gekennzeichnet sein.
2. Wo stehen die freien Schulen in Thüringen bezüglich der staatlichen Förderung im Vergleich zu staatlichen Schulen?
Die Finanzierung der freien Schulen ist in den vergangenen Jahren hinter der Kostenentwicklung und der Finanzierung der staatlichen Schulen zurückgeblieben. Unter Zugrundelegung der vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Ausgaben des Freistaates für staatliche Schulen beträgt die Förderung für freie Schulen je nach Schulart zwischen 53 und 75 Prozent der vergleichbaren staatlichen Schule (Daten 2011).
3. Wie kann eine auskömmliche und transparent ermittelte staatliche Finanzhilfe erreicht werden?
Die Fragen der Schulfinanzierung sind bildungspolitische Grundsatzfragen, die sich nicht zuerst juristisch beantworten lassen. Es braucht den politischen Gestaltungswillen des Gesetzgebers, das freie Schulwesen als Chance für das Land und die Schüler gleichberechtigt mit den staatlichen Schulen verlässlich weiter zu entwickeln.
Zunächst muss die Verpflichtung des Landes, die Kosten des staatlichen Schülers der ver-schiedenen Schularten und Bildungsträger zu ermitteln, gesetzlich verankert werden. Konkret sollten transparent und nachvollziehbar die tatsächlichen Schülerkosten durch ein unabhängiges, fortschreibbares Gutachten ermittelt werden. Die so berechneten Schülerkostensätze sind dann die verbindlichen Grundlagen für die Schülerkostensätze der freien Schulen. Auf dieser Basis kann eine anteilige Finanzhilfe festgelegt werden. Anstelle des Soll-Kosten-Modells tritt wieder das Ist-Kosten-Modell. In die Berechnung der Finanzhilfe sind alle Kostenarten (einschl. Abschreibungskosten) einzubeziehen. Tarifsteigerungen sind unmittelbar bei der Finanzhilfeberechnung zu berücksichtigen.
4. Wie kann eine Entbürokratisierung erfolgen?
Trotz der nicht auskömmlichen Finanzierung der freien Schulen wirkt die staatliche Verwaltung überregulierend. Im Bereich der Lehrkräftegenehmigung und der Verwendungsnachweisführung und -prüfung sollte ein Bürokratieabbau zur Vereinfachung und Kostensenkung führen.
Ungeachtet einer bereits erfolgten staatlichen Anerkennung einer Schule in freier Trägerschaft erfordert das gegenwärtige Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft, jeden fach- und schulartfremden Einsatz einer Lehrkraft einzeln mit einem hohen Verwaltungsaufwand genehmigen zu lassen. Dabei werden an Schulen in freier Trägerschaft mittels eines nur für sie geltenden Anforderungskatalogs schärfere Anforderungen als an staatliche Schulen gestellt. Die Ungleichbehandlung führt zu einer unnötigen Behinderung des laufenden Schulbetriebes einer freien Schule. Schulen in freier Trägerschaft sind gleichwertig, aber nicht gleichartig. Eine Gleichbehandlung aller öffentlichen Schulen im Freistaat ist dringend erforderlich. Die mit der Genehmigungspraxis verbundene Bürokratisierung überfordert Schulträger und die Staatlichen Schulämter über die Maßen, so dass eine transparente und vergleichbare Genehmigungspraxis der staatlichen Seite heute nicht mehr gegeben ist.
5. Welche Perspektiven haben berufsbildende Schulen und Förderschulen und wie können unnötige Wartefristen bei der staatlichen Finanzhilfe abgebaut werden?
Um eine Weiterentwicklung der Schulen in freier Trägerschaft ermöglichen zu können, ist die Bewährte-Träger-Regelung wieder einzuführen.
Falls ein neuer Bildungsgang an einer staatlich anerkannten (berufsbildenden) Schule eingerichtet wird, darf dies bezüglich der staatlichen Finanzhilfe für den Bildungsgang nicht zu einer erneuten dreijährigen Wartefrist führen.
Auch die Weiterentwicklung von Förderschulen in freier Trägerschaft im Rahmen der Inklusion darf nicht durch eine Wartezeit verhindert werden, wenn beispielsweise unter dem Dach einer Förderschule eine neue Schulart geschaffen werden soll.
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